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   BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03   

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https://dejure.org/2005,5910
BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03 (https://dejure.org/2005,5910)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2005 - IX R 53/03 (https://dejure.org/2005,5910)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - IX R 53/03 (https://dejure.org/2005,5910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 § 21
    Ferienwohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit; Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht beim Vermieten von Ferienwohnungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Ferienwohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat dahin fortentwickelt, dass (auch) beim ausschließlichen Vermieten von Ferienwohnungen --in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten-- die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) zu überprüfen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind-- erheblich, d.h. mindestens um 25 v.H., unterschreitet.

    b) Das FG muss vielmehr noch ermitteln, ob die Vermietung der Ferienwohnung in X die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen (ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind) um mindestens 25 v.H. unterschritten hat und je nach Ergebnis entweder die Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger ohne weitere Prüfung bejahen oder sie nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 überprüfen.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
    Die vom FG vorgenommene Prognose ist kein an die tatsächliche Gestaltung des Sachverhalts anknüpfender Ausnahmefall i.S. des BFH-Urteils vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
    Das Vermieten einer Ferienwohnung ist als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen, wenn sie einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar mit nicht üblichen Sonderleistungen des Vermieters angeboten wird (vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003 IX B 23/03, BFH/NV 2003, 1425; BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02.
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
    Das Vermieten einer Ferienwohnung ist als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen, wenn sie einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar mit nicht üblichen Sonderleistungen des Vermieters angeboten wird (vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003 IX B 23/03, BFH/NV 2003, 1425; BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02

    In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen (z.B. BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 18/02, BFHE 200, 556, BStBl II 2003, 914, auf dessen Gründe der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen verweist; ebenso nunmehr Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 2004 IV C 3 -S 2253- 91/04, BStBl I 2004, 933, Tz. 16).
  • BFH, 23.07.2003 - IX B 23/03

    Gewerbliche Ferienwohnungsvermietung

    Auszug aus BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
    Das Vermieten einer Ferienwohnung ist als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen, wenn sie einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar mit nicht üblichen Sonderleistungen des Vermieters angeboten wird (vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003 IX B 23/03, BFH/NV 2003, 1425; BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Vermietung von Ferienwohnungen auf die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen abgestellt (BFH-Urteile in BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II.4.c, Rz 22; vom 15.02.2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II.5.b, Rz 15; in BFH/NV 2008, 1484, unter II.2.a, Rz 13).
  • BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb - Grundsätzliche Bedeutung -

    Im Übrigen liegt die von den Klägern behauptete Abweichung zu den BFH-Urteilen vom 15. Februar 2005 IX R 53/03 (BFH/NV 2005, 1059) und vom 14. Januar 2004 X R 7/02 (BFH/NV 2004, 945) nicht vor.

    Das BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1059 ist zu einem anderen Sachverhalt ergangen.

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

    a) Zwar ist nach der vom FG in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung des BFH bei (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen (z.B. BFH-Urteil vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II. 2., m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Prüfung der

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen: Auch in diesen Fällen ist grundsätzlich und ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, vom 05. November 2002 IX R 18/02, BStBl II 2003, 914).

    Als Vergleichsmaßstab ist dabei auf die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen, nicht hingegen auf die ortsübliche Auslastung der insgesamt angebotenen Betten/Schlafgelegenheiten in A (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkunft und sonstige Unterkünfte) abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059).

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen (z.B. BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, und vom 5. November 2002 IX R 18/02, BFHE 200, 556, BStBl II 2003, 914; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 8. Oktober 2004 IV C 3 -S 2253- 91/04, BStBl I 2004, 933, Tz. 16).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung

    Bei der Vermietung einzelner Ferienwohnungen kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Fremdenpension, Hotel) vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059 und vom 14. Januar 2004 - X R 7/02, BFH/NV 2004, 945).

    Daher können dem Vermieter nur solche Tätigkeiten zugerechnet werden, die der gewerbliche Vermittler für ihn erbringt; die Eigenschaft als Gewerbebetreibender ist dem Vermieter nicht zuzurechnen (BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059 und vom 14. Januar 2004 - X R 7/02, BFH/NV 2004, 945).

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Dagegen ist bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen (z.B. BFH-Urteil vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II. 2., m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

    Dagegen ist bei in Eigenregie oder durch Beauftragen eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen (z.B. BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter 2., und vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256, m.w.N.), es sei denn, das Vermieten unterschreitet die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind-- erheblich, d.h. mindestens um 25 % (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388).
  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07

    Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark -

    Der IV. Senat verneint dabei eine Abweichung zu den BFH-Urteilen vom 15. Februar 2005 IX R 53/03 (BFH/NV 2005, 1059) und vom 14. Januar 2004 X R 7/02 (BFH/NV 2004, 945), die zu einem anderen Sachverhalt ergangen seien, obwohl sie von der Vermittlungsfirma in gleicher Art und Weise vermietet worden seien.
  • BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05

    Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht

    Zwar ist die fehlende Deckung der laufenden Bewirtschaftungskosten durch Mieteinnahmen --entgegen der Ansicht des FG-- kein selbständiger, gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechender Umstand (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II. 3.; vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II. 4.).
  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung

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